Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2018 die Vorschriften für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.

Aufgrund dieser Entscheidung hat der Gesetzgeber die Ermittlung der Grundsteuer reformiert.

Aus diesem Grund sind in Deutschland alle Grundstücke neu zu bewerten. Der erste Stichtag für diese Neubewertung ist der 01.01.2022.


Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Informationsseite des Serviceportals Baden-Württemberg: 

Informationsseite zur Grundsteuerreform des Landes Baden-Württemberg


Landingpage der Finanzverwaltung:

Informationsseite zur Grundsteuerreform der Finanzverwaltung


Was Eigentümer nun tun müssen:

Um die Grundstücke neu bewerten zu können, benötigt das Finanzamt für jedes Grundstück eine "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts".

Diese Steuererklärung muss elektronisch per ELSTER eingereicht werden.

Der Zeitraum zur Abgabe dieser Erklärung ist jedoch sehr knapp bemessen: 01.07.2022 bis 31.10.2022


Unser Angebot:

Flyer Grundsteuerreform


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